Wann musst du beim Auszug streichen? Erfahre die wichtigsten Tipps und Best Practices

Streichen bei Auszug - was muss man beachten?

Hallo zusammen,

heute möchte ich euch einmal erklären, wann ihr beim Auszug streichen müsst und wann nicht. Viele wissen nicht, wann sie genau handeln müssen und welche Pflichten sie beim Auszug haben. Deswegen möchte ich euch einmal kurz die wichtigsten Fakten zusammenfassen.

Beim Auszug musst du die Wände, Decken und Böden streichen, falls du nicht die vertraglich vereinbarten Renovierungsarbeiten erledigst. Am besten ist es, wenn du die Wände vor der Abgabe der Wohnung streichst, damit die Wohnung zurückgegeben werden kann, wie du sie übernommen hast.

Mieter: Du musst nicht renovieren, wenn du ausziehst

Du bist Mieter und hast dich gerade entschieden aus deiner Wohnung auszuziehen? Dann solltest du wissen, dass du nicht zwingend dazu verpflichtet bist, die Wohnung komplett zu renovieren. Solltest du nur kurze Zeit dort gewohnt haben, wirst du wahrscheinlich ohnehin nur wenige Spuren hinterlassen haben. Und auch starre Klauseln, die in Mietverträgen enthalten sind und eine Renovierung oder Schönheitsreparaturen in festen Intervallen vorsehen, sind unwirksam. Ebenso sind schwammige Formulierungen, die auf dem Mietvertrag stehen, unwirksam. Wenn du also aus deiner Wohnung ausziehst, kannst du beruhigt sein, denn du bist nicht dazu verpflichtet, große Renovierungsarbeiten zu leisten.

Kündigst du deine Wohnung? Streiche die Wände neutral.

Du hast vor deiner Wohnung zu kündigen? Dann solltest du auf jeden Fall darauf achten, dass du beim Auszug die Wände, Decken, Fenster und Türen wieder in einer neutralen Farbe streichst. Egal, ob du sie in einer auffälligen Farbe gestrichen hast oder besonders hochwertige Farbe verwendet hast – dein Vermieter darf von dir verlangen, dass du die Wohnung wieder in einer neutralen Farbe gestrichen übergibst.

Mietvertrag gekündigt? Beachte Vermieterrechte zur Rückgabe!

Du hast deinen Mietvertrag gekündigt und musst jetzt deine Mietsache zurückgeben? Dann solltest du auf jeden Fall wissen, welche Vermieterrechte du beachten musst. Am wichtigsten ist, dass der Vermieter das Recht hat, die ordnungsgemäße Rückgabe der Mietsache zu verlangen. Rechtlich gesehen ist es wichtig, dass du den Zustand der Mietsache wiederherstellst, wie du ihn bei Einzug vorgefunden hast. In den meisten Fällen ist dieser Zustand auch schon im Mietvertrag festgelegt. Dort findest du meistens auch, wie du die Mietsache zurückgeben musst. Das kann zum Beispiel das Entfernen aller Tapeten oder die professionelle Reinigung des Teppichs sein. Achte daher unbedingt auf die Details im Mietvertrag, damit du am Ende nicht in Schwierigkeiten gerätst und deine Wohnung oder dein Haus ordnungsgemäß zurückgeben kannst.

Mängel in der Mietwohnung: Was der Vermieter tun muss

Keine Sorge, wenn es mal zu Mängeln in Deiner Wohnung kommt. Der Vermieter muss diese dann beseitigen. Typische Fehler sind beispielsweise undichte Fenster, Feuchtigkeitsschäden oder auch verstopfte Abflüsse. Aber auch Lärm, Ungeziefer oder eine um mindestens zehn Prozent kleinere Wohnfläche als im Mietvertrag angegeben, gelten mietrechtlich als Mängel. Deswegen solltest Du Deine Mietwohnung regelmäßig kontrollieren, um sicherzugehen, dass alle Anforderungen erfüllt werden. Wenn doch mal etwas ist, kannst Du Dich jederzeit an Deinen Vermieter wenden. Er ist dann verpflichtet, den Mangel zu beseitigen.

Schönheitsreparaturen für Immobilien: Frischer Look & Verkaufaufwertung

Bei Schönheitsreparaturen geht es darum, einer Immobilie ein neues Aussehen zu verleihen. Dazu zählen das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen. Oftmals wird dabei auch das Tapezieren der Sockelleisten und das Malen der Zierleisten eingeschlossen. Darüber hinaus können auch andere kleinere Arbeiten wie das Tapezieren von Türstöcken oder das Lackieren von Möbeln Teil des Aufgabenbereichs sein.

Eine Schönheitsreparatur kann helfen, eine Immobilie optisch aufzuwerten und einen frischen Look zu verleihen. Insbesondere bei einem anstehenden Verkauf kann eine Schönheitsreparatur sinnvoll sein, da sie ein gutes erstes Eindruck bei möglichen Käufern schafft.

Schönheitsreparaturen: Streichen, Tapezieren & mehr

Die Schönheitsreparaturen umfassen vor allem Aufgaben wie das Streichen und Tapezieren, die Teil des üblichen Mieterhalts sind. Nicht dazu gehört jedoch das Abschleifen und Versiegeln von Holzböden sowie der Austausch von mitvermieteten Teppichböden. Diese werden in der Regel mit der Nettomiete abgegolten, da sie durch die normale Abnutzung über die Zeit verschlechtert werden. Wenn jedoch Schäden durch einen Mieter entstanden sind, muss dieser für die Reparatur aufkommen.

Putzfirma beauftragen für besenrein Übergabe der Wohnung

Wenn Du aus Deiner Wohnung ausziehst, solltest Du unbedingt darauf achten, dass sie „besenrein“ übergeben wird. Dafür musst Du nicht nur Staubwischen und saugen, sondern auch alle Fenster und Türen abwischen, die Heizkörper feucht abwischen und die Küche und das Bad gründlich reinigen. Damit Du auf Nummer sicher gehst, kannst Du bei der Endreinigung auch eine professionelle Putzfirma beauftragen. So sparst Du Dir viel Zeit und hast die Gewissheit, dass alle Räume auf den letzten Stand gebracht wurden.

Mietvertrag: Muss ich die Wände weiß streichen? Nein!

Du hast deine Wohnung ausgezogen und fragst dich jetzt, ob du die Wände weiß streichen musst? Die gute Nachricht ist: Nein, musst du nicht! Denn in vielen Mietverträgen ist eine solche Klausel eingeschlossen, aber leider ist diese ungültig. Das bedeutet, dass du die Wände nicht weiß streichen musst. Trotzdem empfehlen wir dir, in guter Absprache mit deinem Vermieter eine Einigung zu finden, wie du die Wohnung am besten hinterlässt. So kannst du eine gute Beziehung zu deinem Vermieter aufrechterhalten und, falls du die Wohnung vielleicht irgendwann mal wieder anmieten möchtest, eine positive Beziehung aufbauen.

Wände neu streichen: Wann und wie oft?

Häufig ist es nach acht bis zehn Jahren an der Zeit, die Wände neu zu streichen. In manchen Fällen, etwa wenn der Anstrich von schlechter Qualität ist, kann es aber auch schon früher nötig sein. Wenn die Wände nach acht Jahren noch strahlend weiß sind, musst Du aber nicht unbedingt sofort über einen neuen Anstrich nachdenken. In dem Fall hast Du noch etwas Zeit, bis es wieder soweit ist.

Organisiere die Wohnungsübergabe: Recht & Protokoll

Du hast deine Wohnung gekündigt und stehst jetzt vor der Herausforderung, die Wohnungsübergabe zu organisieren? Dann ist es wichtig, dass du dich an das geltende Recht hältst. Laut § 546 Abs 1 BGB musst du die Wohnung am letzten Tag der Kündigungsfrist übergeben. In der Regel handelt es sich dabei um den Tag, an dem dein Mietverhältnis endet.

Auf alle Fälle solltest du die Übergabe schriftlich dokumentieren, damit du im Falle einer späteren Auseinandersetzung über Schäden an der Wohnung einen Nachweis hast. Am besten verfasst du ein Protokoll, in dem du alle relevanten Informationen, wie z.B. den Zustand der Wohnung und etwaige Mängel, aufzeichnest. So kannst du sicher sein, dass du deine Rechte wahrst und im schlimmsten Fall nicht auf eigene Kosten für Schäden aufkommen musst, die bereits vor der Übergabe vorhanden waren.

 Wann muss man beim Auszug streichen?

Gib deine Wohnung am Ende des Mietvertrages „geräumt“ zurück

Du willst deine Wohnung am Ende deines Mietvertrages geräumt zurückgeben? Dann musst du sicherstellen, dass alle Gegenstände aus der Wohnung entfernt werden, die nicht mitvermietet waren. Das Gesetz sagt hierfür nämlich, dass die Wohnung am Ende des Mietvertrages nur „geräumt“ zurückgegeben werden muss. Damit ist gemeint, dass alle nicht mitvermieteten Gegenstände aus der Wohnung entfernt werden müssen. Unter Umständen kannst du auch noch das ein oder andere Möbelstück behalten, dafür muss aber eine separate Vereinbarung getroffen werden. Wenn du deine Wohnung am Ende deines Mietvertrages geräumt zurückgeben möchtest, dann mache dir am besten eine Liste, welche Gegenstände du mitnehmen und welche du entfernen musst. So hast du einen guten Überblick und vergisst nichts.

Mietvertrag erfüllen: Wohnung sauber und repariert verlassen

Du musst die Wohnung am Ende deines Mietverhältnisses nicht nur sauber hinterlassen, sondern auch in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzen, wie es in deinem Mietvertrag vorgesehen ist. Das bedeutet, dass du alle größeren Schäden und Mängel, die du durch Nachlässigkeit während deiner Mietzeit angerichtet hast, beseitigen musst. Annett Engel-Lindner vom Immobilienverband Deutschland IVD erklärt: „Es ist wichtig, dass du alle Schäden, die du haftbar gemacht werden kannst, reparierst, bevor du deine Wohnung verlässt.“ Deswegen solltest du sicherheitshalber die Wohnung einer gründlichen Endreinigung unterziehen und alle notwendigen Reparaturen durchführen. Nur so kannst du sichergehen, dass du deine Mietkaution am Ende wieder zurückerhältst.

Wohnung besenrein zurückgeben: Tipps für Mieter

Du hast deine Mietwohnung aufgegeben und möchtest, dass dein Vermieter zufrieden ist? Kein Problem, denn mit der richtigen Vorbereitung kannst du deiner Verpflichtung nachkommen und die Wohnung besenrein zurückgeben. Denn was genau bedeutet besenrein? Der Deutsche Mieterbund (DMB) gibt an, dass die Wohnung im sauberen Zustand zurückgegeben werden muss. Dies bedeutet aber nicht, dass du Küche und Keller von Grund auf reinigen oder die Fenster frisch putzen musst. Stattdessen musst du vor allem verhindern, dass dein Vermieter mit Schmutz und Unordnung konfrontiert wird. Einige einfache Schritte können hier helfen: Staubsaugen und wischen, die Küche gründlich putzen und alle Möbelstücke entfernen. Auch das Entfernen von Kleberesten, Tapeten und anderen An- und Umbauten gehört dazu. Wenn du diese Punkte berücksichtigst, ist dein Vermieter sicherlich zufrieden mit deiner Arbeit.

Streichen beim Auszug: Vermeide Kosten für Vermieterarbeiten

Hast Du bei Auszug vergessen zu streichen? Dann kann es sein, dass Dein Vermieter die Arbeiten auf Kosten Deiner Kaution durchführen lässt. Das gilt vor allem dann, wenn es im Mietvertrag eine entsprechende Klausel gibt. Deshalb ist es wichtig, vor dem Auszug noch einmal gründlich nachzustreichen, damit Du nicht auf den Kosten sitzenbleibst. Vergiss also nicht, vor Deinem Auszug alles auf Vordermann zu bringen und noch einmal nachzustreichen. Denn ansonsten könnte es sein, dass Du die Kosten für die Arbeiten des Vermieters tragen musst und das kann schnell ins Geld gehen.

Mietkaution zurückerhalten: Abhängig von örtlichen Gerichten

Du fragst Dich, wann Du Deine Mietkaution zurückerhältst? Hier gibt es leider keine eindeutige Frist. Es hängt von den örtlichen Gerichten ab. Einige von ihnen nehmen Fristen zwischen zwei und sechs Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses an. Somit musst Du leider Geduld haben, bis Du Dein Geld wieder zurück erhältst. Es lohnt sich aber, Deinen Vermieter zu kontaktieren und nachzufragen, wann mit einer Abrechnung zu rechnen ist.

Wohnungsübergabe: Vorbereitungen, Putzen & Schlüsselrückgabe

Bei der Wohnungsübergabe musst du darauf achten, dass die Wohnung vollständig ausgeräumt und renoviert sein muss. Falls du etwas repariert haben musstest, solltest du das auf jeden Fall schon vor der Übergabe erledigt haben. Auch das Putzen muss erledigt sein, sodass die Wohnung „besenrein“ ist. Bei der Übergabe solltest du auch daran denken, die Schlüssel an den Vermieter zurückzugeben. Wenn du etwas vergessen hast, wird es schwierig, nochmal hineinzukommen. Daher solltest du am besten ein letztes Mal durch die Wohnung gehen und nachsehen, ob du auch alles mitgenommen hast.

Mietwohnung ausziehen: Keine Renovierungspflicht?

Du musst beim Auszug aus deiner Mietwohnung nicht renovieren. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die das vorschreibt. In der Regel liegt die Instandhaltungspflicht beim Vermieter. Allerdings kann es sein, dass im Mietvertrag eine Renovierungsklausel vereinbart wurde. Dann musst du beim Auszug die Wohnung in einem bestimmten Zustand übergeben. Du solltest also genau nachlesen, welche Renovierungspflichten du hast. Wenn du eine Renovierungsklausel im Mietvertrag hast, solltest du die Wohnung unbedingt in guten Zustand übergeben. Ansonsten kann dein Vermieter die Kosten für eine eventuelle Renovierung von deiner Kaution abziehen.

Renovierungsarbeiten bei Auszug: So vermeidest Du Ärger mit Deinem Vermieter

Du hast eine Wohnung gemietet und hast eine Klausel zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag? Dann hast Du beim Einzug die Wohnung renoviert übernommen und musst sie beim Auszug wieder in einem ähnlichen Zustand zurückgeben. Dazu musst Du die Renovierungsarbeiten übernehmen. Aber keine Sorge, solange Du selbst dazu in der Lage bist, diese fachgerecht durchzuführen, musst Du keinen Fachmann damit beauftragen. Wenn Du jedoch keine Erfahrung mit Renovierungsarbeiten hast, kann es sinnvoll sein, einen Profi zu beauftragen, damit die Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt werden. So kannst Du ein eventuelles Ärger mit Deinem Vermieter vermeiden.

Vermeide Schadenersatzansprüche nach Wohnungsübergabe

Nach der Übergabe der Wohnung an den Vermieter können noch Forderungen des Vermieters an Dich als Mieter bestehen. Dies kann beispielsweise eine Betriebskostennachzahlung sein, die Du als Mieter leisten solltest. Solltest Du die Mietsache nicht vertragsgemäß an den Vermieter übergeben haben, kann dieser Dir Schadenersatzansprüche geltend machen. Es ist deshalb wichtig, dass Du Dir vor der Rückgabe der Wohnung immer genau darüber im Klaren bist, welche Kosten Dir noch entstehen können und wie Du vermeiden kannst, dass der Vermieter Schadenersatzansprüche geltend machen kann.

Mieter müssen Fenster nicht putzen – Freude an klaren Fenstern erhalten

Du musst als Mieter zwar deine Wohnung reinigen, lüften, heizen und entmüllen, aber du musst deine Fenster nicht zwangsläufig putzen. Ein ungeputztes Fenster stellt keine Beschädigung dar und ist somit auch nicht der Grund, dass ein Fenster Schaden nimmt. Laut Gesetz ist es dir überlassen, wie oft du deine Fenster putzt, ob überhaupt oder in regelmäßigen Abständen. Wenn du deine Fenster aber regelmäßig reinigst, kannst du dir sicher sein, dass du lange Freude an schönen und klaren Fenstern hast.

Schlussworte

Beim Auszug musst du alle Wände, Böden und Decken, die du bemalt oder tapeziert hast, wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzen. Außerdem musst du alle Löcher, die du in den Wänden gemacht hast, wieder verschließen und ausbessern. Schrauben, Nägel und andere Markierungen, die du angebracht hast, müssen ebenfalls entfernt werden.

Du musst unbedingt beim Auszug streichen, damit du deine Kaution zurückerhältst. Lass dir nicht zu viel Zeit, um das zu erledigen, denn je schneller du es schaffst, desto besser. Vergiss nicht, dass du für die Renovierung auch verantwortlich bist. Also, lass dir nicht zu viel Zeit und streiche ordentlich!

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