Du bist gerade ausgezogen und fragst dich, ob du die Wohnung neu streichen müssen? Wenn du vor hast, deine Kaution zurück zu bekommen, ist es wichtig, dass du weißt, wann man die Wohnung streichen muss. In diesem Artikel erklären wir dir, was du tun musst, damit du deine Kaution zurückbekommen kannst.
Beim Auszug aus einer Wohnung musst du die Wände normalerweise nicht streichen. Es ist sinnvoll, die Wände sauber zu machen und eventuelle Löcher zu reparieren, aber ein komplettes Streichen ist nicht notwendig. Es sei denn, der Vermieter hat etwas anderes gesagt.
Mieter müssen keine Renovierungsarbeiten machen
Du als Mieter bist nicht dazu verpflichtet, beim Auszug deine Wohnung komplett zu renovieren. Insbesondere wenn du nur kurzfristig mietest, hinterlässt du üblicherweise kaum Spuren. Auch starre Klauseln, die vorschreiben, dass du Renovierungs- oder Schönheitsreparaturarbeiten in regelmäßigen Abständen ausführen musst, sind nicht gültig. Schwammige Formulierungen im Mietvertrag, die dir eine Pflicht zur Renovierung auferlegen möchten, sind ebenfalls unwirksam. Also kannst du ganz beruhigt deine Wohnung verlassen, ohne dass du noch etwas an der Wohnung ändern musst.
Mieter-Verpflichtung: Wohnung besenrein übergeben
Du bist gerade dabei, aus deiner Wohnung auszuziehen? Dann solltest du unbedingt daran denken, dass es laut § 546 BGB deine Verpflichtung als Mieter ist, die Wohnung besenrein an deinen Vermieter zu übergeben. Das bedeutet konkret, dass alle Böden gekehrt und Teppichböden gesaugt werden müssen. Auch in Nebenräumen wie Keller oder Garagen gilt diese Vorschrift. Damit du deine Pflichten als Mieter erfüllen kannst, ist es empfehlenswert, dass du selbst saugst und kehrst oder aber eine professionelle Reinigungsfirma beauftragst. So stellst du sicher, dass dein Vermieter zufrieden ist und du deine Kaution zurückbekommst.
Mietwohnungen übergeben: Darauf achten!
Bei der Übergabe deiner Mietwohnung solltest du darauf achten, dass die Wohnung vollständig ausgeräumt, gegebenenfalls renoviert und besenrein ist. Dadurch vermeidest du, dass du später noch einmal in die Wohnung müsstest, um etwas nachzubessern, was du vorher übersehen hast. Wenn die Wohnung übernommen wurde, findet meist auch die Schlüsselübergabe statt. Dies bedeutet, dass du nach der Übergabe nicht mehr in die Wohnung hinein kommst. Achte deshalb darauf, dass die Wohnung bei der Übergabe so vollständig wie möglich ist. Mache dir vorher eine Liste, auf der du notierst, was du alles erledigt hast und was noch fehlt. So hast du einen besseren Überblick und kannst sicher sein, dass du nichts vergessen hast.
Bei Wohnungsübergabe: Nur fegen, nicht putzen!
Du musst bei der Wohnungsübergabe nicht putzen, sondern nur fegen! Besenrein bedeutet, dass die Wohnung so übergeben werden muss, wie sie beim Einzug war. Es ist also keine Renovierung nötig. Das ist eine gute Nachricht, denn so sparst du viel Zeit und Geld. Es ist wichtig, dass du die Wohnung in einem ordentlichen Zustand hinterlässt und die Wände vorsichtig abwischst, damit der Vermieter keine Schäden erkennen kann. Mit einem feuchten Tuch kannst du deine Wände schnell sauber bekommen. Außerdem müssen alle persönlichen Gegenstände entfernt werden. So kannst du sicher sein, dass du den Mietvertrag erfüllst und du den Mietzins zurückbekommst.
Neue Wohnung: Schlüsselübergabe & Inventar prüfen
Du hast eine neue Wohnung gefunden und die Schlüsselübergabe steht unmittelbar bevor? Dann sind ein paar Dinge zu beachten. Unbedingt solltest du vorher die Wohnung besichtigen, um dich davon zu überzeugen, dass sie den vereinbarten Konditionen entspricht. Dazu gehören neben der Größe und Ausstattung vor allem auch der Zustand des Gebäudes. Achte auf die beim Einzug üblichen Gebrauchsspuren, aber auch auf Schäden an den Wänden oder den Böden. So kannst du im Falle von Unstimmigkeiten direkt reagieren.
Bei der Schlüsselübergabe ist es auch wichtig, dass du das Inventar der Wohnung auf Vollständigkeit überprüfst. Dazu gehören beispielsweise die Tür- und Fenstergriffe, die Rolläden, die Jalousien, die Lampen und andere Einrichtungsgegenstände. Zudem solltest du dir die richtige Anzahl an Schlüsseln aushändigen lassen und diese überprüfen. Eventuell ist es sinnvoll, einen Übergabeprotokoll anzufertigen und zu unterschreiben. Anschließend kannst du die Wohnung in Besitz nehmen und dich in deinen neuen vier Wänden wohlfühlen.
Vermeide böse Überraschungen: Sprich deinen Vermieter an!
Du hast deine Wohnung in einer auffälligen Farbe gestrichen? Dann kann es sein, dass dein Vermieter beim Auszug Ersatz des alten Anstrichs verlangen kann. Egal ob die Farbe hochwertig war oder nicht – der Vermieter darf von dir verlangen, dass du die Wände, Decken, Fenster und Türen in einer neutralen Farbe neu streichst. Damit du nicht auf böse Überraschungen stößt, solltest du vorher mit deinem Vermieter sprechen und ihn über deine Pläne informieren. Denn es kann auch sein, dass er deine auffällige Farbgestaltung akzeptiert, wenn er davon überzeugt wird, dass sie der Wohnung gut tut.
Mietrecht: Muss ich meine Wohnung bei Auszug renovieren?
Du fragst Dich, ob Du Deine Wohnung bei Auszug renovieren musst? Die Antwort lautet: nein. Denn laut Mietrecht ist die Instandhaltung der Mietwohnung Aufgabe des Vermieters. Dies bedeutet, dass der Vermieter die Kosten für eine eventuelle Renovierung übernimmt. Es sei denn, im Mietvertrag wurden spezielle Vereinbarungen zur Renovierung getroffen. In diesem Fall kann es sein, dass ein Teil der Kosten auf die Mieter oder Mieterin umgelegt wird. Wenn eine Renovierung nötig ist, solltest Du Dir zudem den Renovierungsbedarf genau anschauen und bei Unklarheiten Deine Rechte kennen. So kannst Du verhindern, dass Du mehr bezahlst als nötig.
Keine Renovierungspflicht: Prüfe deinen Mietvertrag!
Du musst nicht befürchten, dass dein Vermieter von dir verlangt, die Wohnung zu renovieren, wenn du ausziehst. Ob eine Renovierungspflicht für dich besteht, hängt von der Renovierungsklausel im Mietvertrag ab. Prüfe daher den Mietvertrag genau darauf, ob eine Renovierungspflicht enthalten ist. Sollte eine solche Klausel enthalten sein, dann achte darauf, dass sie keine Fristen wie „mindestens“ oder „spätestens“ enthält. Denn eine solche Klausel wäre unwirksam, denn sie verpflichtet dich auch dann zu renovieren, wenn kein Bedarf besteht. Falls du dir unsicher bist, ob du eine Renovierungspflicht hast, zögere nicht, einen Fachanwalt für Mietrecht zu Rate zu ziehen. Er kann dir dann sagen, ob und inwieweit du aufgrund der Klausel in deinem Mietvertrag in der Pflicht bist.
Mängel in der Wohnung: Wann Du Deinen Vermieter informieren musst
Wenn Du in Deiner Wohnung Fehler oder Mängel feststellst, musst Du den Vermieter darüber informieren. Typische Mängel sind undichte Fenster, Feuchtigkeitsschäden oder verstopfte Abflüsse. Aber auch Lärm durch zum Beispiel den Nachbarn, Ungeziefer oder eine Wohnfläche, die im Mietvertrag angegeben ist, aber um mindestens zehn Prozent kleiner ist als angegeben, gelten mietrechtlich als Mängel.
Der Vermieter muss dann diese Mängel beseitigen und die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben. Diese Pflicht zur Mängelbeseitigung besteht auch, wenn der Vermieter nicht über den Mangel informiert wurde. Solltest Du Dir unsicher sein, ob es sich um einen Mangel handelt, kannst Du einen Anwalt kontaktieren und Dich beraten lassen.
Gebrauchsspuren im Fußboden: Toleranz als Vermieter
Gebrauchsspuren im Fußboden sind zu erwarten – schließlich wird in einer Wohnung schon mal etwas umgeräumt und auch mal etwas schwerer verschoben. Kleinste Kratzer, Dellen oder Kerben in der Bodenbelags-Oberfläche sind in der Regel normal und du musst als Vermieter damit rechnen, dass diese entstehen. Hier muss man als Vermieter durchaus tolerant sein.
Anders sieht es hingegen aus, wenn schwere Schäden entstehen, etwa Brandspuren, die von einer vergessenen Zigarette oder sonstigen Brandquellen stammen. Diese müssen als Mieter beseitigt werden, damit der Fußboden wieder in seinen ursprünglichen Zustand versetzt werden kann. Solltest du hierzu nicht in der Lage sein, kannst du aber auch einen Fachmann zur Reparatur des Fußbodens beauftragen.
Streiche deine Wohnung vor dem Auszug – Vermeide Kosten für Kaution
Du solltest deine Wohnung unbedingt streichen, bevor du ausziehst. Denn wenn du das vergisst, kann es sehr teuer werden. Vermieter haben das Recht, die Kosten für einen Streichen der Wohnung auf deine Kaution anzurechnen. Also sorge dafür, dass du bei Auszug alles gestrichen hast, damit du deine Kaution zurück erhältst.
Auch wenn du eine gültige Klausel hast, die es dir erlaubt beim Auszug nicht zu streichen, solltest du das trotzdem tun. Denn wenn du es nicht tust, können die Vermietenden die Arbeiten auf deine Kosten ausführen, was deine Kaution deutlich schmälern kann. Daher ist es wichtig, dass du deine Wohnung vor dem Auszug streichst, damit du nicht auf böse Überraschungen stößt.
Mietrecht: Muss ich meine Wohnung beim Auszug streichen?
Du fragst dich, ob du deine Wohnung beim Auszug streichen musst? Grundsätzlich lautet die Antwort: Nein. Laut gültigem Mietrecht besteht keine Pflicht dazu. Es kommt jedoch darauf an, wie du die Wohnung genutzt und wie stark sie abgenutzt ist. Wenn du die Wohnung in einem guten Zustand hinterlässt, kann es sein, dass du nicht streichen musst. Wenn du allerdings die Wände übermäßig stark beansprucht hast, kann es dein Vermieter von dir verlangen. Es ist also ratsam, vor dem Auszug eine Inspektion deiner Wohnung durchzuführen, um zu überprüfen, ob du eventuell streichen musst.
Müssen Wände beim Auszug weiß gestrichen werden? Nein!
Du fragst dich, ob du die Wände beim Auszug weiß streichen musst? Das ist eine berechtigte Frage, denn viele Mietverträge enthalten eine solche Klausel. Jedoch ist diese unwirksam, da sie gegen das Gesetz verstößt. Wenn du also nicht möchtest, dass die Wände weiß gestrichen werden, musst du das auch nicht tun. Du hast das Recht, die Wände in dem Zustand zu belassen, in dem du sie vorgefunden hast. Aber sei dir bewusst: dein Vermieter kann dich auffordern, die Wände zu reinigen und zu reparieren, falls diese Schäden aufweisen.
Mietwohnung ordnungsgemäß zurückgeben – So vermeidest Du Schäden und Kosten
Du hast eine Wohnung gemietet und möchtest sie am Ende der Mietzeit in einen ordnungsgemäßen Zustand zurückgeben? Dann solltest Du auf jeden Fall die Regelungen im Mietvertrag beachten. Laut Annett Engel-Lindner vom Immobilienverband Deutschland IVD heißt das konkret, dass Du eventuelle Schäden und Mängel, die während Deiner Mietzeit aufgrund von Fahrlässigkeit entstehen, beseitigen musst. Wichtig ist es, kleinere Schäden nicht auf die lange Bank zu schieben, sondern diese gleich zu reparieren. Auf diese Weise kannst Du verhindern, dass sich die Schäden ausweiten und am Ende mehr Arbeit und Kosten entstehen.
Mietvertrag beenden: Verpflichtungen beachten & Wohnungszustand prüfen
Nachdem Du die Wohnung übernommen hast, ist der Mietvertrag zwar beendet, aber das bedeutet nicht, dass Du keine weiteren Verpflichtungen hast. Der Vermieter kann Dich noch auf Erstattung von Betriebskosten hinweisen, die im Rahmen des Mietvertrags zu zahlen waren. Auch wenn Du die Wohnung nicht in einem vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben hast, kann der Vermieter Schadenersatzansprüche gegen Dich erheben. Daher ist es wichtig, dass Du den Zustand der Wohnung sorgfältig überprüfst, bevor Du den Mietvertrag beendest. So kannst Du sicher sein, dass keine weiteren Forderungen an Dich herangetragen werden.
Miete eine Wohnung: Vertraglicher Gebrauch & Keine Kosten
Wenn Du eine Wohnung mietest, dann ist es wahrscheinlich, dass Möbel und Teppiche Teil des Mietvertrages sind. Wenn das der Fall ist, muss der Vermieter normalen Verschleiß akzeptieren. Gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird dies als vertragsmäßiger Gebrauch bezeichnet. Das bedeutet, dass Du nicht für Abnutzungserscheinungen verantwortlich gemacht werden kannst, die durch den normalen Gebrauch verursacht werden. Solange Du den Gebrauch nicht übertreibst und alles im Rahmen des Vertrages bleibt, kannst Du Dir sicher sein, dass Dir keine Kosten entstehen.
Mietwohnung: Abgenutzte Dinge sind normal – Vermieter informieren bei Schäden
Du hast eine Wohnung gemietet und merkst, dass einige Dinge abgenutzt sind? Das ist völlig normal und gehört zum normalen Abnutzungsgrad einer Wohnung. Zu den häufigsten Beispielen gehören abgelaufene Teppichböden, Verfärbungen an den Fugen im Bad, Dübellöcher in der Wand und Löcher in Fliesen, um Badspiegel anzubringen. All das ist in einem üblichen Maße vorhanden und kein Grund zur Sorge. Sollte jedoch etwas schwerwiegender sein, wie zum Beispiel Risse in den Wänden oder tiefe Kratzer auf dem Boden, solltest du dich an deinen Vermieter wenden.
Mietvertragsende: Wohnung leer und sauber zurückgeben
Du musst deine Wohnung am Mietvertragsende geräumt zurückgeben. Das bedeutet, dass du alle Gegenstände entfernen musst, die du selbst mitgebracht, aber nicht im Mietvertrag erwähnt hast. Denke daran, auch sämtliche Möbel, die deine Vermieterin nicht im Vertrag festgehalten hat, müssen aus der Wohnung verschwinden. Vergiss auch nicht, alle persönlichen Gegenstände, die du nicht im Mietvertrag erwähnt hast, abzuholen. Dazu zählen beispielsweise deine Kleidung, deine Deko und deine Fotos. Wenn du deine Wohnung geräumt zurückgibst, solltest du die Wohnung auch gründlich reinigen, damit die Vermieterin nicht mehr putzen muss.
Besenrein zurückgeben: Wohnung räumen nach DMB Richtlinien
Du hast deine Wohnung gekündigt und musst sie dem Vermieter nun besenrein zurückgeben? Aber was genau bedeutet das? Laut dem Deutschen Mieterbund (DMB) bedeutet es, dass du die Wohnung in einem sauberen Zustand zurückgeben musst. Es bedeutet aber nicht, dass du die Küche und den Keller von Grund auf reinigen oder die Fenster frisch putzen musst. Es reicht, wenn du alles gründlich sauber machst und den normalen Verschleiß ausgleichst. Am besten kontrollierst du vorher nochmal den Mietvertrag, um sicherzugehen, was genau vereinbart ist. Und falls du doch nochmal Hilfe bei der Räumung brauchst, kannst du dir eine professionelle Reinigungsfirma organisieren. So bist du auf der sicheren Seite und kannst stressfrei in dein neues Zuhause ziehen.
Mietrecht: Muss ich meine Wohnung renovieren?
Du hast gerade deine Mietwohnung aufgegeben und fragst dich, ob du sie renovieren musst? Das Mietrecht gibt hierzu keine klare Regelung vor. Normalerweise ist es Sache des Vermieters, für die Instandhaltung der Wohnung zu sorgen. Allerdings kann es vorkommen, dass der Vermieter die Instandhaltungspflicht in einem bestimmten Rahmen auf den Mieter umlegt. Dies ist in vielen Mietverträgen vorab geregelt. Lies dir also deinen Vertrag genau durch, bevor du die Wohnung verlässt. Falls du unsicher bist, kannst du dich gerne an deinen Vermieter wenden und dich über die Abmachungen erkundigen. So kannst du sicherstellen, dass du alles richtig machst.
Zusammenfassung
Beim Auszug aus einer Wohnung musst du sie normalerweise nicht streichen. Wenn du jedoch Möbel oder andere Gegenstände an die Wand gelehnt hast, musst du die Stellen, an denen diese Gegenstände standen, möglicherweise überstreichen. Wenn du allerdings einen Mietvertrag mit einer bestimmten Klausel hinsichtlich des Streichens beim Auszug unterzeichnet hast, musst du die Wohnung auch streichen.
Du solltest die Wohnung immer in dem Zustand streichen, in dem du sie vorgefunden hast, wenn du ausziehst. So kannst du sichergehen, dass du keine Probleme mit dem Vermieter hast.