Wann muss der Vermieter streichen? Wann sind die Fristen und was müssen Sie beachten?

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Hallo zusammen,
wenn du eine Wohnung gemietet hast, ist es wichtig zu wissen, wann du den Vermieter dazu verpflichten kannst, die Wände zu streichen. In diesem Blogbeitrag werde ich dir erklären, wann du deinem Vermieter mitteilen kannst, dass er deine Wände streichen muss und welche Konsequenzen daraus resultieren. Also lass uns loslegen!

Der Vermieter muss die Wände streichen, wenn sie beschädigt sind oder wenn sie einfach nur alt und lädiert aussehen. Dies kann je nach Zustand der Wände erforderlich sein, wenn ein neuer Mieter einzieht, aber auch zu anderen Zeiten. Es ist wichtig, dass der Vermieter regelmäßig überprüft, ob die Wände gestrichen werden müssen, um sicherzustellen, dass die Immobilie immer in einem guten Zustand ist und den Mietern ein angenehmes Zuhause bietet.

Erneuere Dein Zuhause – Küche/Badezimmer alle 3 Jahre, Wohnräume/Schlafzimmer alle 5 Jahre

Du solltest in Deinem Zuhause regelmäßig frischen Anstrich bekommen, um es wohnlich und gepflegt zu halten. Um Dein Zuhause in Schuss zu halten, empfehlen wir, die Küche und das Badezimmer alle drei Jahre zu streichen. Besonders in Küchen und Badezimmern können sich schnell Ablagerungen bilden, die ein neuer Anstrich erforderlich machen. Für Wohnräume und Schlafzimmer solltest Du alle fünf Jahre eine Renovierung machen. Somit sorgst Du dafür, dass Du Dein Zuhause in einem ansprechenden Zustand hältst und es Dir und Deiner Familie viele Jahre Freude bereitet.

Streichen erlaubt: Farbenwechsel in deiner Mietwohnung erlaubt

Du hast eine Wohnung gemietet und bist total begeistert von der Vorstellung, deine Wände in deiner Lieblingsfarbe zu streichen? Super Idee! Aber hier kommt die schlechte Nachricht: Nicht immer darfst du das machen. Viele Mietverträge enthalten Klauseln, die eine solche Änderung untersagen. Doch keine Sorge – solche Klauseln sind meistens unwirksam. Wenn du also deine Wände in einer Farbe streichen möchtest, die dir gefällt, kannst du das tun. Allerdings musst du bei der Rückgabe der Wohnung dafür sorgen, dass die Wände wieder in einer neutralen Farbe gestrichen sind. Das ist in der meisten Regel der Fall, aber achte darauf, dass du das auch in deinem Mietvertrag stehen hast.

Mieter: Streiche deine Wohnung und erhalte deine Kaution zurück

Möchtest du ausziehen und dir sicher sein, dass du deine Kaution zurückbekommst? Dann solltest du unbedingt überlegen, ob du deine Wohnung streichen solltest. Denn obwohl es nach gültigem Mietrecht keine Pflicht dazu gibt, kann es sein, dass der Vermieter eine Streichung verlangt. Das hängt vor allem vom Nutzungsverhalten des ausziehenden Mieters und dem tatsächlichen Grad der Abnutzung der Wohnung ab. Wenn du deine Wohnung also in einem guten Zustand hinterlässt, wird der Vermieter wahrscheinlich nicht verlangen, dass du sie streichst. Generell empfiehlt es sich jedoch, die Wohnung gründlich zu reinigen und zu entrümpeln, bevor du ausziehst. So kannst du sicher gehen, dass du deine Kaution zurückerhältst.

Mieter aufgepasst: Keine Pflicht zur Renovierung beim Auszug

Du bist Mieter und hast bald ausgezogen? Dann kannst Du aufatmen: Du bist nicht dazu verpflichtet, die Wohnung komplett zu renovieren. Insbesondere, wenn Du nur kurze Zeit in der Wohnung gewohnt hast, hinterlässt Du normalerweise wenig Spuren. Starre Klauseln in Deinem Mietvertrag, die eine Renovierung oder Schönheitsreparaturen in festen Intervallen vorschreiben, sind nicht gültig. Auch schwammige Formulierungen, die eine Renovierung vorsehen, sind ungültig. Daher musst Du nicht befürchten, dass Du beim Auszug zusätzliche Kosten tragen musst, wenn Du die Wohnung nicht vollständig renovieren möchtest.

 Vermieter Streichen: Wann ist es notwendig?

Mieter-Rechte: Vermieter ist für Renovierungen zuständig

Du als Mieter bist aber nicht verpflichtet, Malerarbeiten in deiner Wohnung auszuführen. In § 535 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist nämlich geregelt, dass es dem Vermieter obliegt, die Wohnung in einem ordentlichen Zustand zu halten. Das bedeutet, dass er auch für Renovierungsarbeiten zuständig ist. Trotzdem versuchen manche Vermieter, die Kosten für Malerarbeiten auf den Mieter abzuwälzen. Sollte dein Vermieter, trotz Gesetz, dies von dir verlangen, kannst du höflich aber bestimmt darauf hinweisen, dass er für die Renovierung und Malerarbeiten verantwortlich ist.

Mieter dürfen Schönheitsreparaturen selbst durchführen

Es kommt leider viel zu oft vor, dass Vermieter von ihren Mietern verlangen, dass Schönheitsreparaturen nur durch einen sogenannten Fachbetrieb durchgeführt werden. Allerdings ist das nicht rechtens. Der Vermieter darf jedoch fordern, dass die notwendigen Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden. Das heißt, dass ein Mieter grundsätzlich auch selber die notwendigen Reparaturen durchführen kann. Er muss sich dabei jedoch an gesetzliche Bestimmungen halten und darf nur Arbeiten ausführen, die er auch tatsächlich beherrscht.

Vermeide unerwartete Kosten: Räume beim Auszug leer & sauber übergeben

Du solltest beim Auszug aus deiner Wohnung daran denken, dass du die Räume leer und sauber übergeben musst. Alles, was du nicht mehr brauchst, solltest du mitnehmen oder entsorgen. Lässt du doch Gegenstände zurück, kann dein Vermieter eine Entrümpelungsfirma beauftragen. Das kostet dich dann natürlich Geld. Am besten du schaust dir deine Wohnung vor dem Auszug noch einmal gründlich an und prüfst, ob du nichts vergessen hast. Dann ist auch sichergestellt, dass du nicht unerwartet mit Kosten für die Entrümpelung rechnen musst.

Mieter: Heller Anstrich beim Auszug für mehr Chancen

Der Vermieter kann von seinem Mieter verlangen, dass die Wohnung beim Auszug gestrichen wird. Hierbei ist es von Vorteil, wenn hellen und neutralen Farben verwendet werden, da diese einladend und modern wirken. Er kann zwar nicht explizit verlangen, dass die Wohnung weiß gestrichen wird, aber als Vermieter ist es wichtig, dass die Räume nach dem Auszug wieder vermietbar sind. Dies erreicht man am besten mit einer neutralen Farbe. Wenn Du also Deine Wohnung ausziehst, denke daran, dass ein heller Anstrich Dir bei einer neuen Wohnung helfen kann.

Mietvertrag prüfen: Muss ich beim Auszug renovieren?

Du musst dir beim Auszug keine Sorgen machen, dass du eine Renovierungspflicht hast. Ob das der Fall ist, hängt von der Renovierungsklausel im Mietvertrag ab. Achte besonders auf Fristen wie „mindestens“ oder „spätestens“. Diese sind unwirksam und du kannst sie ignorieren. Denn sie verpflichten dich dazu, auch dann zu renovieren, wenn kein Bedarf besteht. Wenn du unsicher bist, ob du renovieren musst, solltest du dir Rat bei einem Fachanwalt für Mietrecht holen.

Wann solltest Du den Maler kommen lassen?

Lieber Vermieter, lassen Sie den Maler kommen! Wenn die Wände in Ihrer Wohnung schon acht bis zehn Jahre oder länger nicht mehr gestrichen wurden, ist das sicherlich eine gute Idee. In manchen Fällen kann es aber auch schon früher nötig sein, den Anstrich erneuern zu lassen, wenn der bisherige Anstrich beispielsweise von schlechter Qualität oder nicht mehr schön aussieht. Daher lohnt es sich, in regelmäßigen Abständen einen Blick auf die Wände zu werfen, damit Du rechtzeitig erkennst, wann eine Renovierung notwendig wird.

 Vermieter-Streicharbeiten-Pflicht

Recht des Mieters: Vermieter muss Schäden beheben

Du als Mieter hast ein Recht darauf, dass dein Vermieter alle Schäden, die nicht zulasten deines Verhaltens gehen, behebt. Dazu zählen Risse in den Wänden, defekte Fußböden, undichte Fenster und andere altersbedingte Beschädigungen. Diese müssen unbedingt vor einer weiteren Vermietung behoben werden, damit du ein Zuhause vorfindest, das sicher und gepflegt ist. Solltest du hierbei Probleme haben, kannst du dich an eine Beratungsstelle wenden, die dir bei deinem Anliegen helfen kann.

Mieterrechte: Wohnungsmängel an Vermieter melden

Treten in deiner Wohnung Fehler und Mängel auf, musst du deinen Vermieter darauf hinweisen. Typische Wohnungsmängel sind zum Beispiel undichte Fenster, Feuchtigkeitsschäden oder verstopfte Abflüsse. Aber auch Lärm, Ungeziefer oder eine um mindestens zehn Prozent kleinere Wohnfläche als im Mietvertrag angegeben, können mietrechtlich als Mängel gewertet werden. Um deine Rechte als Mieter zu wahren, solltest du deinem Vermieter die Mängel schriftlich mitteilen und ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen. Wenn dein Vermieter die Mängel nicht beseitigt, hast du die Möglichkeit, einen Mieterverein oder einen Anwalt zu kontaktieren, um deine Rechte durchzusetzen.

Mieterpflicht: Wann Schönheitsreparaturen durchführen?

Als Mieter hast Du die Pflicht, die Schönheitsreparaturen während Deiner Mietzeit auf eigene Kosten sach- und fachgerecht auszuführen. Dazu gehören Malerarbeiten, Tapetenwechsel oder auch das Erneuern von Fußböden. Generell gilt: In Küche, Bad und WC solltest Du alle 3 Jahre die Schönheitsreparaturen durchführen, in allen anderen Räumen alle 5 Jahre. Vergiss nicht, dass eine regelmäßige Instandhaltung am Ende auch Dir als Mieter zugutekommt.

Vermieter: Wie Du eine Streichklausel in Deinen Mietvertrag aufnimmst

Als Vermieter hast Du die Verantwortung, einen Mietvertrag zu schreiben, der für Dich und Deine Mieter klar und eindeutig ist. Dabei ist es wichtig, dass die Klauseln im Vertrag wirksam sind. Eine solche Klausel, die für den Mieter wichtig ist, ist die Verpflichtung, die Wohnung beim Auszug zu streichen. So kannst Du als Vermieter sicher sein, dass Deine Wohnung in einem guten Zustand übergeben wird. Um dies zu gewährleisten, sollte die Klausel im Mietvertrag klar formuliert werden. Es ist wichtig, dass sie für alle Seiten verständlich ist. Dazu kannst Du z.B. die Farbe angeben, die die Mieter beim Auszug verwenden sollen.

Renovierung bei Auszug: So gehst du vor!

Doch viele Vermieter legen in den Mietverträgen fest, dass die Mieterin oder der Mieter bei Auszug die Wohnung renovieren muss. Dadurch kann zum Beispiel ein neuer Mieter direkt einziehen, ohne dass er selbst renovieren muss. Wenn du einen solchen Mietvertrag hast, musst du bei Auszug die Wohnung renovieren. Dazu gehören unter anderem das Streichen der Wände sowie eine gründliche Reinigung des Bodens.

Kannst du dich nicht mit deinem Vermieter auf eine Renovierung einigen, solltest du auf jeden Fall ein Renovierungsprotokoll aufsetzen und unterschreiben. So hast du alle wichtigen Informationen schwarz auf weiß. Außerdem solltest du Fotos machen und zusätzliche Beweise, beispielsweise eine Befundliste, anfertigen. So hast du einen Nachweis, dass du die Wohnung in einem guten Zustand verlassen hast.

Schönheitsreparaturen: Tipps für Deine neue Wohnung

Du hast gerade eine neue Wohnung gekauft oder möchtest Deine alte auf Vordermann bringen? Dann wirst Du wohl auf Schönheitsreparaturen nicht verzichten können. Diese umfassen unter anderem das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen. Zudem können Schönheitsreparaturen auch das Erneuern von Bodenbelägen, Sanitär- und Elektroinstallationen sowie die Reparatur von Schäden an den Wänden und Böden beinhalten. Allerdings gilt: Schönheitsreparaturen sind keine Reparaturen, die ein Gebäude vor dem Verfall bewahren. Sie sollen lediglich die Attraktivität einer Wohnung erhöhen und sind somit eher eine Frage des Geschmacks und der persönlichen Vorlieben.

Streichen vor dem Auszug: Schütze deine Kaution!

Wenn du deine Wohnung verlässt, solltest du unbedingt streichen! Denn wenn du es nicht tust und es eine entsprechende Klausel im Mietvertrag gibt, kann dein Vermieter die Arbeiten auf Kosten deiner Kaution in Auftrag geben. Daher lohnt es sich, vor dem Auszug die Wände zu streichen. Dadurch bewahrst du deine Kaution vor unerwünschten Kosten. Überlege zudem, ob du deine Wände neu streichen lassen möchtest. Denn manche Vermieter verlangen bei Auszug, dass die Wände in der Farbe gestrichen werden, in der sie vor dem Einzug waren. Dies kann einige Kosten verursachen, die du bei deiner Planung bedenken solltest.

Auszug aus der Wohnung: Vermeide unnötige Kosten!

Wenn Du Deine Wohnung oder Dein Haus aufgibst, kann es passieren, dass Dein Vermieter Sperrmüll oder andere Abfälle entsorgen muss. In diesem Fall wirst Du die Kosten hierfür in Rechnung gestellt bekommen. Es ist daher wichtig, dass Du vor Deinem Auszug sicherstellst, dass Deine Wohnung leergeräumt und sauber ist. So vermeidest Du unnötige Kosten. Bitte bedenke auch, dass manche Abfälle, wie zum Beispiel Elektrogeräte oder Batterien, nicht einfach in den normalen Hausmüll entsorgt werden dürfen. Informiere Dich also rechtzeitig darüber, wie diese Abfälle am besten entsorgt werden können.

Mietwohnung übergeben: Putzen auf „sauberes“ Maß erforderlich

Bei der Übergabe Deiner Mietwohnung musst Du nicht den perfekten Zustand erwarten. Normalerweise müssen Kratzer im Boden, Verfärbungen auf Fliesen oder Fugen hingenommen werden. Sie sind keine Mängel und müssen daher von Dir als Mieter nicht beseitigt werden. Ein bisschen Putz-Arbeit musst Du dann aber schon leisten, um sie besenrein zu übergeben. Gründlich putzen musst Du aber nicht – reicht es, wenn alles sauber ist.

Mieter: Wohnung besenrein bei Auszug übergeben

Als Mieter ist es Dir bei einem Auszug wichtig, die Wohnung in den ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Dies ist in § 546 BGB geregelt. Solltest Du also einmal ausziehen, heißt das, dass Du die Wohnung besenrein an den Vermieter übergeben musst. Dazu gehört, dass Du die Wände streichen, eventuelle Schäden beseitigen und die Wohnung ordentlich saubermachen musst. Auch alle Möbel, die Du nicht eigenhändig eingebaut hast, musst Du entfernen und entsorgen. So stellst Du sicher, dass der Vermieter die Wohnung so übernehmen kann, wie er sie Dir bei Deinem Einzug überlassen hat.

Zusammenfassung

Der Vermieter muss streichen, wenn ein Raum einen neuen Anstrich benötigt – das kann aus unterschiedlichen Gründen passieren. Zum Beispiel, wenn die Wände beschädigt wurden, wenn die Farbe verschmiert oder verblasst ist, oder wenn du einfach etwas Neues ausprobieren möchtest. Manchmal muss der Vermieter auch dann streichen, wenn er eine neue Farbe ausprobieren möchte, um ein Zimmer aufzufrischen. Auch wenn du ein neues Mieter bist, muss der Vermieter möglicherweise streichen, um den Raum für dich bereit zu machen.

Grundsätzlich musst du als Vermieter die Wände deiner Mietwohnung alle drei bis fünf Jahre streichen, um sie in einem ordentlichen Zustand zu halten. Wenn du diese Regel nicht beachtest, können deine Mieter Ersatzansprüche geltend machen. Also denke daran, dass du regelmäßig streichen musst, um deine Verpflichtungen als Vermieter zu erfüllen!

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