Hallo du,
wenn du dir eine neue Wohnung anschaffst, stellt sich die Frage, ob du sie streichen musst oder nicht. In dem folgenden Artikel werden wir uns genauer damit beschäftigen, wer die Wohnung streichen muss und warum es sinnvoll sein kann. Lass uns also gleich mal schauen, was du wissen musst.
Du musst die Wohnung streichen! Es ist deine Aufgabe als Eigentümer, also nimm dir die Zeit und erledige es selbst. Falls du nicht weißt, wie du anfangen sollst, empfehle ich dir, dir Rat bei einem Maler oder einer anderen Person mit Erfahrung in diesem Bereich zu holen. Viel Glück!
Schönheitsreparaturen in der Wohnung einfach selbst erledigen
Du hast eine Wohnung gemietet und stellst fest, dass hier und da ein paar kleine Schönheitsreparaturen anstehen? Keine Sorge, die kannst du ganz einfach selbst erledigen! Zu den Schönheitsreparaturen gehören vor allem dekorative Arbeiten wie das Tapezieren und Streichen der Wände. Auch kleine Schäden in der Wohnung, wie die Beseitigung von Dübellöchern, Schäden im Putz, an der Tapete oder Holz gehören dazu. Meistens sind diese Reparaturen relativ einfach und du benötigst keine speziellen Fähigkeiten oder Werkzeuge. Für Schönheitsreparaturen ist der Mieter zuständig. Das heißt, du musst sie nicht mit dem Vermieter absprechen und er muss auch nicht den Kostenbeitrag dafür übernehmen. Falls du dir unsicher bist, ob eine Reparatur unter Schönheitsreparaturen fällt, kannst du immer noch deinen Vermieter kontaktieren und nachfragen.
Mietvertrag: Muss ich Wände beim Auszug streichen?
Du hast den Mietvertrag unterschrieben und fragst Dich, ob Du die Wände beim Auszug wieder streichen musst? Grundsätzlich gilt, dass Du nur dann verpflichtet bist, Deine Wohnung beim Auszug zu streichen, wenn sie in auffälligen Farben gestrichen wurden. Es ist also nicht nötig, die Wände in einem neutralen Weiß zu streichen, solange sie nicht in einer auffälligen Farbe gestrichen wurden. In manchen Fällen kann eine Rückgabe in der alten Farbe sogar von Vorteil sein, da der Vermieter so weniger Arbeit hat und Dir eventuell sogar eine Kaution zurückgibt.
Mietrecht: Muss ich beim Auszug streichen?
Du fragst dich, ob du bei deinem Auszug aus der Wohnung auch streichen musst? Nein, grundsätzlich besteht nach gültigem Mietrecht keine Pflicht dazu. Es kommt aber auf dein Nutzungsverhalten und den Grad der Abnutzung der Wohnung an. Wenn du zum Beispiel die Wände beschädigt hast, musst du natürlich die Kosten für die Reparatur übernehmen. In jedem Fall solltest du deine Wohnung sauber hinterlassen, damit du deine Kaution am Ende auch zurückerhältst.
Tapetenwechsel: Hell und neutral einrichten
Du kannst dir also beim Ausmalen deiner Wohnung ruhig etwas Freiheit gönnen, solange die Farben hell und neutral sind. Wenn du also einen Tapetenwechsel in deiner Wohnung vornehmen möchtest, solltest du darauf achten, dass deine Farbauswahl einhellig und nicht zu kräftig ist. So ist gewährleistet, dass dein:e Vermieter:in deine neue Tapete bei Auszug akzeptiert. Auch wenn es eine eingeschränkte Farbpalette gibt, kannst du auf verschiedene Nuancen und Strukturen zurückgreifen, um deiner Wohnung ein individuelles Flair zu verleihen. Egal ob du auf weiche Pastelltöne, dezente Erdfarben oder klassische Weißtöne setzt – mit einem kreativen Auge kannst du deiner Wohnung ein einzigartiges Ambiente verleihen.
Fachgerechte Schönheitsreparaturen: Was Mieter beachten müssen
Es ist ein ziemlich häufiges Problem, dass Vermieter von ihren Mietern fordern, dass Schönheitsreparaturen nur von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Doch diese Forderung ist nicht rechtskonform. Stattdessen kann der Vermieter jedoch verlangen, dass die erforderlichen Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden. Dazu ist es allerdings wichtig, dass der Mieter entsprechende Fachkenntnisse besitzt und die nötigen Werkzeuge und Materialien hat. Auch sollte der Mieter in der Lage sein, die notwendigen Arbeiten zu einem angemessenen Preis auszuführen. Wichtig ist, dass du einige Dinge beachtest und dich an gesetzliche Vorschriften hältst. So kannst du Probleme mit dem Vermieter vermeiden.
Renovieren Sie Ihre Wohnung selbst – Anleitungen & Tipps
Du kannst deine Wohnung selbst tapezieren und streichen, um sie schön zu machen. Dein:e Vermieter:in darf nicht verlangen, dass du dafür einen Fachhandwerker beauftragst. Damit die Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt werden, solltest du dich zunächst in die grundlegenden Techniken einarbeiten. Es gibt einige Anleitungen und Tutorials im Internet, falls du Hilfe benötigst. Außerdem ist es auch eine gute Idee, sich zuerst einmal einige Bilder anzusehen, um ein Gefühl für die verschiedenen Streich- und Tapeziertechniken zu bekommen. Wenn du die grundlegenden Schritte beherrschst und über die richtigen Werkzeuge verfügst, bist du bestens gerüstet, um deine Wohnung selbst zu renovieren. Aber sei dir immer bewusst, dass die Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt werden müssen. Der Vermieter kann auch bei Eigenleistungen die Ergebnisse kontrollieren und gegebenenfalls Mängel beanstanden.
Mietrecht: Muss ich meine Wohnung bei Auszug renovieren?
Du hast deine Wohnung gekündigt und fragst dich, ob du bei Auszug renovieren musst? Die gute Nachricht: Nein, du bist nicht verpflichtet, die Wohnung zu renovieren. Laut Mietrecht ist die Instandhaltung der Mietwohnung Sache des Vermieters. Allerdings sind Mieter dazu angehalten, die Mietsache pfleglich zu behandeln und eventuelle Schäden, die durch die Nutzung entstanden sind, zu ersetzen. Daher ist es empfehlenswert, die Wohnung bei Auszug zu reinigen und eventuelle Schäden zu reparieren, die du selbst an der Wohnung verursacht hast. Einige Vermieter legen den Mietern bei Auszug eine Liste vor, auf der alle erforderlichen Renovierungsarbeiten vermerkt sind. So kannst du auf einen Blick sehen, welche Arbeiten erledigt werden sollen. Wenn du die Wohnung ordentlich hinterlässt, hast du gute Chancen, deine Mietkaution vollständig zurückzuerhalten.
Muss ich meine Wohnung renovieren, wenn ich ausziehe? Nein!
Du bist gerade aus deiner Wohnung ausgezogen und fragst dich, ob du die Wohnung renovieren musst? Die Antwort lautet: Nein! Mieter sind in der Regel nicht dazu verpflichtet, die Wohnung komplett zu renovieren, wenn sie ausziehen. Wenn du nur kurze Zeit dort gelebt hast, wirst du wahrscheinlich kaum Spuren hinterlassen. Auch starre Klauseln, die die Renovierung oder Schönheitsreparaturen in festen Intervallen vorsehen, sind unwirksam. Schwammige Formulierungen im Mietvertrag sind ebenfalls nicht rechtskräftig. Allerdings ist es wichtig, dass du beim Auszug die Wohnung in einem guten Zustand hinterlässt, d.h. dass du alle Schäden, die du verursacht hast, behebst.
Miete deine Wände in der Farbe, die du magst!
Du als Mieter kannst deine Wände in der Farbe streichen, die du magst! Alle Klauseln, die anderes vorsehen, sind unwirksam und schränken dich in deinen Entscheidungen ein. Allerdings kann der Vermieter dir bei der Rückgabe der Wohnung die Farbe vorschreiben und von dir verlangen, dass du die Wände wieder in einer neutralen Farbe streichst. Damit will er sicherstellen, dass die Wohnung für den nächsten Mieter in einem ordentlichen Zustand übergeben wird.
Schönheitsreparaturen bei Wohnung/Hausmiete: Was musst du beachten?
Du hast gerade eine Wohnung oder ein Haus gemietet und möchtest dieses nach deinen Wünschen gestalten? Dann ist es wichtig, dass du weißt, welche Schönheitsreparaturen du übernehmen musst. Schönheitsreparaturen umfassen das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen. Diese Arbeiten übernimmst du als Mieter und musst sie jederzeit in einem einwandfreien Zustand halten. Außerdem solltest du auch die technischen Reparaturen wie den Austausch von Lampen und Leuchten, dem Einbau von Steckdosen und Schaltern, sowie dem Erneuern von Fenster- und Türrahmen überprüfen. Diese Arbeiten sollten möglichst von einem Fachmann durchgeführt werden. Lege deshalb genau fest, welche Schönheitsreparaturen deine Vermieter übernimmt und welche du selbst übernehmen musst. So kannst du Streitigkeiten mit deinem Vermieter vermeiden.
Auszug aus der Wohnung: § 546 BGB beachten!
Du bist gerade ausgezogen und hast deine Wohnung besenrein an deinen Vermieter übergeben? Dann bist du deiner Pflicht gemäß § 546 BGB nachgekommen. Dieses Gesetz besagt, dass du beim Auszug verpflichtet bist, die Wohnung besenrein an den Vermieter zurückzugeben. Das bedeutet, dass alle Böden gekehrt und Teppiche gesaugt werden müssen. Auch für Nebenräume wie Keller oder Garagen gilt diese Regelung. Achte deshalb darauf, dass du jeden Raum sorgfältig reinigst, bevor du ausziehst. So bist du auf der sicheren Seite und kannst dir sicher sein, dass du deiner Pflicht gemäß § 546 BGB nachgekommen bist.
Achte beim Einzug auf Schäden – Vermieter muss reparieren
Du als Mieter solltest beim Einzug in deine neue Wohnung unbedingt auf solche Schäden achten. Solltest du etwas bemerken, kannst du dies dem Vermieter mitteilen. Er muss sich dann darum kümmern, dass es repariert wird. Dazu gehören beispielsweise Risse in den Wänden, defekte Fußböden, undichte Fenster oder andere altersbedingte Beschädigungen. Stell sicher, dass all diese Schäden ausgebessert werden, bevor du in deiner neuen Wohnung einziehst. So musst du dir keine Sorgen machen, dass du nach deinem Einzug plötzlich mit solchen Problemen konfrontiert wirst.
Mietvertrag kündigen: So gibst du deine Mietsache zurück
Du hast deinen Mietvertrag gekündigt und bist dabei, auszuziehen? Dann musst du als Vermieter einiges beachten. Das Wichtigste ist, dass du die Mietsache ordnungsgemäß zurückgibst. Prüfe deshalb am besten noch einmal deinen Mietvertrag, denn dort steht meistens genau, wie die Mietsache zurückzugeben ist und in welchem Zustand sie sein soll. Wenn du hierbei nicht die vereinbarten Vorgaben erfüllst, kann es zu Problemen kommen. Deshalb ist es wichtig, dass du alle Punkte einhältst.
Mietvertrag: Renovierungsbedarf prüfen – Pflicht?
Du musst nicht unbedingt renovieren, bevor Du ausziehst. Das hängt von der Renovierungsklausel im Mietvertrag ab. Wenn der Vertrag eine solche Klausel enthält, solltest Du genau hinschauen. Denn manche Vermieter versuchen, Dir eine Renovierungspflicht aufzuerlegen, obwohl kein Bedarf dafür besteht. Wenn Fristen wie „mindestens“ oder „spätestens“ erwähnt werden, ist die Klausel unwirksam und Du kannst sie ignorieren. In diesem Fall bist Du nicht verpflichtet, die Wohnung zu renovieren. Obwohl es natürlich immer nett ist, dem Vermieter eine saubere und gepflegte Wohnung zurückzulassen.
Vermieter muss Malerarbeiten selbst übernehmen – BGB § 535
Du hast eine Wohnung gemietet und der Vermieter verlangt, dass Du die Malerarbeiten übernimmst? Das ist nicht ok! Laut § 535 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist es Sache des Vermieters, die Wohnung instand zu halten und zu renovieren. Ein regelmäßiges Renovieren ist dabei ebenso einzuhalten wie die regelmäßige Instandhaltung. Daher ist es nicht üblich, dass der Vermieter seine Verantwortung auf den Mieter abwälzt. Diese muss er selbst übernehmen. Sollte er Dir also die Malerarbeiten aufbürden, hast Du ein Recht auf eine kompetente und professionelle Erledigung der Arbeiten durch einen Fachmann. Sei also standhaft und lasse Dir nicht die Verantwortung für die Malerarbeiten abnehmen!
Mietrecht: Wie du als Mieter deine Rechte wahrnimmst
Du als Mieter hast das Recht, dass dein Vermieter dir eine ordentliche Wohnung zur Verfügung stellt. Treten Fehler oder Mängel auf, so ist er verpflichtet, diese zu beseitigen. Typische Wohnungsmängel sind undichte Fenster, Feuchtigkeitsschäden, verstopfte Abflüsse, aber auch Lärm, Ungeziefer oder eine Wohnfläche, die mindestens zehn Prozent kleiner ist als im Mietvertrag angegeben. Du hast als Mieter auch Anspruch darauf, dass der Vermieter alle notwendigen Reparaturen schnell und korrekt ausführt. Sollte er das nicht machen, hast du die Möglichkeit, eine Mietminderung zu verlangen.
Vermieterpflicht bei Wohnungsübergabe: Schönheitsreparaturen auf Mieter übertragen?
Grundsätzlich gehört es zu den Grundpflichten des Vermieters, die Mietwohnung bei Übergabe in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Allerdings können Schönheitsreparaturen durch eine entsprechende Klausel im Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden. In diesem Fall ist es die Aufgabe des Mieters, gewisse Reparatur- und Renovierungsarbeiten an der Wohnung vorzunehmen. Hierbei kann es sich beispielsweise um Tapezieren, Anstreichen oder die Erneuerung des Fußbodensbelags handeln. Wichtig ist, dass der Mieter sich bei Renovierungs- und Reparaturarbeiten an der Mietwohnung an die entsprechenden Richtlinien des Vermieters hält, um sich eine eventuelle Kostenerstattung zu sichern.
Abnutzung in Häusern: Wie du sie normal findest
Häufig tritt Abnutzung in Häusern auf, die schon lange bewohnt werden. Du wirst es wahrscheinlich kennen, dass Teppichböden nach einiger Zeit abgelaufen sind, Verfärbungen an den Fugen im Bad auftreten und Dübellöcher in der Wand zu finden sind, die beim Anbringen von Bilderrahmen oder ähnlichem entstanden sind. Ebenso kommen beim Anbringen von Badspiegeln an Fliesen Löcher vor. All diese Abnutzungen sind zwar ärgerlich, aber in einem normalen bzw. üblichen Maße völlig normal.
Neutraler Anstrich bei Wohnungsaufgabe: Was Vermieter verlangen
Wenn Du Deine Wohnung aufgibst, kann Dein Vermieter von Dir verlangen, dass sie beim Auszug in hellen und neutralen Farben gestrichen wird. Das bedeutet, dass Du die Wände nicht in knalligeren Farben streichen solltest, sondern lieber auf Farben wie Beige oder Hellgrau setzen solltest. Allerdings darf Dein Vermieter nicht explizit verlangen, dass die Wohnung weiß gestrichen wird. Er darf jedoch darauf bestehen, dass die Wände einen neutralen Anstrich erhalten, so dass die Wohnung für den nächsten Mieter möglichst unverändert bleibt.
Zusammenfassung
Du musst die Wohnung streichen. Es ist deine Aufgabe, es zu erledigen.
Du musst die Wohnung streichen! Es ist deine Aufgabe und Verantwortung, daher solltest du sie nicht auf jemand anderes abwälzen. Finde einen Tag, an dem du dich darum kümmern kannst und stell sicher, dass du alles hast, was du brauchst, um die Wohnung zu streichen. Gute Arbeit!